Schweiz · Für Arbeitgeber
Was droht bei fehlender Instruktion in der Schweiz?
Geldstrafe nach ArG und Prämienerhöhung nach VUV.
Deutsch · English summary
Der Arbeitgeber informiert und leitet die Arbeitnehmenden nicht ausreichend und angemessen an (VUV Art. 6, ArGV 3 Art. 5) oder verstösst auf andere Weise gegen Vorschriften über den Gesundheitsschutz bzw. die Arbeitssicherheit.
| Strafbarkeit des Arbeitgebers bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoss gegen Vorschriften über den Gesundheitsschutz (ArG Art. 59 Abs. 1 lit. a) | Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (ArG Art. 61 Abs. 1) |
|---|---|
| Arbeitssicherheit (UVG/VUV) | Versetzung des Betriebs in eine höhere Stufe des Prämientarifs (VUV Art. 66) – laut EKAS-Leitfaden 6030 (gestützt auf UVV Art. 113 Abs. 2) in der Regel ein um mindestens 20 Prozent höherer Prämiensatz, normalerweise für ein Jahr |
| Wo angebracht | Strafanzeige nach Art. 112 UVG bzw. Art. 292 StGB (EKAS-Leitfaden 6030) |
Checked: 2026-10-08 · SECO, Wegleitung ArG Art. 59 (Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers) · SECO, Wegleitung ArG Art. 61 (Strafen) · Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), SR 832.30 · EKAS-Leitfaden 6030 (Vollzug, Prämienerhöhung, Strafanzeige)
Laut SECO-Wegleitung genügt es nicht, den Arbeitnehmenden nur schriftliche Unterlagen abzugeben; die Instruktion ist nötigenfalls zu wiederholen.
Wer als Arbeitgeber die Vorschriften über den Gesundheitsschutz vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, riskiert eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen (ArG Art. 59, 61). Bei Verstössen gegen die Arbeitssicherheit kann die Unfallversicherung den Betrieb in eine höhere Prämienstufe versetzen (VUV Art. 66) – laut EKAS in der Regel mindestens 20 % höher, normalerweise für ein Jahr.

Kontrolle: kantonale Arbeitsinspektorate (nicht-industrielle Betriebe) und Suva (industrielle Betriebe und erhöhte Gefahren).
Nur ein Merkblatt abzugeben reicht nicht (SECO-Wegleitung zu ArGV 3 Art. 5).
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In English
Switzerland: breaches of health-protection rules can lead to a monetary penalty of up to 180 daily rates (Labour Act Art. 59, 61); safety breaches can move the business to a higher accident-insurance premium level (VUV Art. 66), normally at least +20 % for one year (EKAS 6030).
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Amtliche Quellen
- SECO, Wegleitung ArG Art. 59 (Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers)seco.admin.ch · Geprüft 2026-10-08
- SECO, Wegleitung ArG Art. 61 (Strafen)seco.admin.ch · Geprüft 2026-10-08
- Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), SR 832.30admin.ch · Geprüft 2026-10-08
- EKAS-Leitfaden 6030 (Vollzug, Prämienerhöhung, Strafanzeige)ekas.admin.ch · Geprüft 2026-10-08
- SECO, Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Vollzugsorgane)seco.admin.ch · Geprüft 2026-10-08
- SECO, Wegleitung ArGV 3 Art. 5 (Information und Anleitung)seco.admin.ch · Geprüft 2026-10-08
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