Österreich · Unterweisung und Grundschulung
So unterweisen Sie neue Arbeitnehmer/innen richtig
Unterweisung nach § 14 ASchG.
Deutsch · English summary

§ 14 ASchG: Der Arbeitgeber sorgt für eine ausreichende Unterweisung über Sicherheit und Gesundheitsschutz – vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen und regelmäßig, in verständlicher Form.
- Evaluierung bereitlegen.
- Erster Tag: Arbeitsplatz, Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz.
- Konkrete Unterweisung für die Tätigkeit, Arbeitsmittel, PSA.
- Verständnis prüfen (12 Fragen).
- Dokumentieren und unterschreiben.
In English
Austria: § 14 ASchG requires sufficient, understandable instruction before starting, on changes and regularly; it must be task-specific.
Amtliche Quellen
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetzRIS · ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-10-06
- LVwG Oberösterreich, LVwG-300844Strafrahmen § 130 ASchG; Unterweisung § 14 · lvwg-ooe.gv.at · Geprüft 2026-10-06
