Österreich · Unterweisung und Grundschulung
Was droht, wenn Arbeitnehmer/innen nicht unterwiesen sind? Strafen in Österreich
Strafrahmen nach § 130 ASchG.
Deutsch · English summary

Der Arbeitgeber unterweist Arbeitnehmer/innen nicht ausreichend und angemessen (§ 14 ASchG) oder verletzt andere Pflichten nach dem ASchG und seinen Verordnungen.
| Verwaltungsübertretung (§ 130 ASchG) | Geldstrafe 166 € bis 8.324 € |
|---|---|
| Im Wiederholungsfall | 333 € bis 16.659 € |
Checked: 2026-10-06 · ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (RIS) · LVwG Oberösterreich, LVwG-300844 (Strafrahmen § 130 ASchG; Unterweisung § 14)
Kontrolle: Arbeitsinspektion; Strafen verhängt die Verwaltungsstrafbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde) auf Anzeige des Arbeitsinspektorats.
Laut Rechtsprechung reicht eine allgemeine Unterweisung nicht, wenn eine konkrete Unterweisung für die durchgeführten Arbeiten fehlt (LVwG OÖ, LVwG-300844).
- Gefahren evaluieren.
- Vor Arbeitsbeginn konkret unterweisen (§ 14).
- Verständnis prüfen.
- Dokumentieren.
- Regelmäßig und bei Änderungen wiederholen.
In English
Austria: €166–8,324 (repeat €333–16,659) per administrative offence; task-specific instruction is required.
Amtliche Quellen
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetzRIS · ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-10-06
- LVwG Oberösterreich, LVwG-300844Strafrahmen § 130 ASchG; Unterweisung § 14 · lvwg-ooe.gv.at · Geprüft 2026-10-06
