Deutschland · Unterweisung und Grundschulung
Was droht, wenn Beschäftigte nicht unterwiesen sind? Bußgelder und Haftung
Bußgelder und Strafen nach ArbSchG und SGB VII.
Deutsch · English summary

Der Arbeitgeber unterweist Beschäftigte nicht ausreichend und angemessen (§ 12 ArbSchG) bzw. verstößt gegen Unterweisungspflichten aus Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften oder befolgt eine behördliche Anordnung nicht.
| Verstoß gegen eine Arbeitsschutz-Verordnung, die auf § 25 verweist | Geldbuße bis 5.000 € |
|---|---|
| Zuwiderhandlung des Arbeitgebers gegen eine vollziehbare Anordnung (§ 22 Abs. 3) | Geldbuße bis 30.000 € |
| Beharrliche Wiederholung oder vorsätzliche Gefährdung von Leben/Gesundheit (§ 26) | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
| Verstoß gegen eine Unfallverhütungsvorschrift, die auf § 209 SGB VII verweist | Geldbuße bis 10.000 € |
Geprüft: 2026-10-06 · § 25 ArbSchG Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de) · § 26 ArbSchG Strafvorschriften (gesetze-im-internet.de) · § 12 ArbSchG Unterweisung (gesetze-im-internet.de) · § 209 SGB VII Bußgeldvorschriften (gesetze-im-internet.de)
Zuständig: die Arbeitsschutzbehörden der Länder (z. B. Gewerbeaufsicht) und die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Unfallkassen).
- Gefährdungsbeurteilung erstellen.
- Vor Arbeitsbeginn unterweisen (§ 12 ArbSchG).
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer benennen und ausbilden.
- Unterweisung dokumentieren und unterschreiben lassen.
- Mindestens jährlich wiederholen (DGUV Vorschrift 1).
Gibt es ein Bußgeld direkt für fehlende Unterweisung?
Bußgelder knüpfen an Verordnungen mit Verweis auf § 25 ArbSchG, an Unfallverhütungsvorschriften (§ 209 SGB VII) oder an eine nicht befolgte behördliche Anordnung an.
Wann wird es strafbar?
Bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung von Leben oder Gesundheit (§ 26 ArbSchG).
In English
Germany: fines up to €5,000 (ordinances), €30,000 (ignoring an enforceable order) or €10,000 (accident prevention regulations under § 209 SGB VII); criminal liability up to 1 year for persistent or intentional endangerment.
Amtliche Quellen
- § 25 ArbSchG Bußgeldvorschriftengesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-10-06
- § 26 ArbSchG Strafvorschriftengesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-10-06
- § 12 ArbSchG Unterweisunggesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-10-06
- § 209 SGB VII Bußgeldvorschriftengesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-10-06
